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Der Aktionär Thomsen stellt folgende Gegenanträge:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

für den 17.9.2020 haben Sie die Hauptversammlung der Travel24.com AG einberufen.

 Ich stelle entsprechend der Tagesordnung folgende Gegenanträge mit der Bitte um zügige Verlffentlichung

 Unter Punkt 6 der Tagesordnung stellen Sie einen Antrag zur Beschlussfassung über die Erhöhung des Kapitals über 8 Millionen €. 

Der Bezugspreis soll 1 Euro pro Stück betragen. 

 Ich stelle hierzu folgenden Gegenantrag : der anvisierte Ausgabepreis von einem Euro pro Stück ist nicht gerechtfertigt. 

Ich beantrage hiermit, dass der Ausgabepreis sich am aktuellen Börsenkurs orientieren soll. 

In der Vergangenheit hat sich der Aktienkurs um die zwei Euro bewegt. Eine Kapitalerhöhung um nominell 8 Millionen Stück würde der AG deutlich mehr finanziellen Handlungsspielraum geben. 

Der Emissionserlös wäre dementsprechend deutlich höher. Zusätzlich ist eine Verwässerung des Kapitals der alten Aktionäre hier zu vermeiden.

 

Gegenantrag zu Punkt 3 der Tagesordnung : 

der Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2019 nicht zu entlasten. 

Begründung: Herr Michael Klemmer ist als wesentlicher Eigentümer und Vorstand der Vicus AG mit seinen Aufsichtsratskollegen in einem klaren Interessenskonflikt als Aktionär und Aufsichtsrat im Verhältnis zu anderen Aktionären.

 

Beispiel 1:

die Vicus AG ist Eigentümer des von der Travel24 gemieteten Hotels. Das Hotel in Leipzig ist das einzige Hotel im Bestand der Travel24.

Es ist ein klarer Interessenskonflikt zwischen der Eigentümer Partei, Aufsichtsrat und dem Betreiber des Hotels zu erwarten.

 

Beispiel 2 : 

Die Vicus AG ist seit Herbst des Jahres 2019 verpflichtet ein Übernahmeangebot für alle übrigen Aktionäre abzugeben. 

Dies hat sie auch klar auf ihrer eigenen Webseite kommuniziert. Bis heute ist das Übernahmeangebot nicht erfolgt. Selbst die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern durch die Bafin haben nicht zu der Abgabe des Pflichtangebotes geführt.

Laut Veröffentlichung im Bundesanzeiger wurden bisher Zwangsgelder in Höhe von 

50.000 € und 100.000 € festgesetzt. 

Ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 200.000 € wurde laut Veröffentlichung im Bundesanzeiger angedroht.

Die Frist ist abgelaufen.

 

Beispiel 3 : 

Der Vorstand zeigt unter Punkt 5 der Tagesordnung den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals an. 

Dieser Verlust ist allein in der Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrates zu sehen. 

Nach dem Ausscheiden von Herrn Armin Schauer als Vorstand der Travel24 wurden die in seinem Besitz befindlichen 2 % Anteil an der Hotel Betriebsgesellschaft an die Vicus AG verkauft. 

Damit endet die bisherige Beherrschung der Hotel Betriebsgesellschaft. 

Dies führt schlussendlich zum Ende der Beherrschung der Hotelbetriebsgesellschaft und zum Verlust des Grundkapitals.

Weitere Eigner waren zu der Zeit die Travel24 und die Vicus zu je 49%. Hierdurch wächst der Anteil mit dem Zukauf von 2 % bei der Vicus AG auf 51 % an mit entsprechend positiven möglichem Effekt. 

Ich sehe hier einen klaren Interessenskonflikt, der zur Schädigung der Travel24 geführt hat.

Der 2 % Anteil von Armin Schauer hätte entsprechend an die Travel24 verkauft werden müssen. Damit hätte der Anteil der Travel24 weiter 51% betragen. Damit wäre es nicht zum Verlust von 50% des Grundkapitals gekommen.

 

Mit freundlichen Grüßen”

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