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Der Aktionär Thomsen stellt folgende Gegenanträge:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

für den 15.10.2019 haben Sie die Hauptversammlung der Travel24.com AG einberufen.

Unter Punkt 5 der Tagesordnung stellen Sie einen Antrag zur Beschlussfassung über eine zu erfolgende Barkapitalerhöhung und damit verbundener Satzungsänderung .

Ich stelle hierzu folgenden Gegenantrag:
Der anvisierte Ausgabepreis wird nicht wie beabsichtigt auf 1€ festgelegt sondern satzungsgemäß auf 3€.
Ferner soll das gesetzliche Bezugsrecht nicht durch eine Mindestzeichnung in Höhe von 100.000€ behindert werden.
Das gesetzliche Bezugsrecht soll jedem Aktionär im Rahmen seiner Beteiligung zustehen.

BEGRÜNDUNG:
Die Satzung der Travel24.com AG sieht seit über 10 Jahren einen Mindestausgabepreis  in Höhe von 3€ vor.
Der aktuelle Börsenkurs in Höhe von ca. 2,50 € spiegelt mithin in keiner Weise den Wert der AG wieder. Bei einen Aktienkurs in Höhe von 2,50€ bzw. von 3€ liegt der Marktwert der AG zwischen 5 und 6 Mio Euro.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat beurteilen die Lage der Gesellschaft im Geschäftsbericht 2018 zukünftig als günstig.

Das Eigenkapital beträgt 3,627 Mio € .
Der wohl wichtigste Erfolg neben dem Ausbau des Hotelgeschäftes ist die Sicherung der in den letzten 20 Jahren aufgelaufenen Verluste der AG als Verlustvortrag durch Urteil. 
Der aktuelle Verlustvortrag beträgt ca. 90 Mio € , was für alle bestehenden und besonders für neue Aktionäre einen Steuerspareffekt in Millionenhöhe bedeutet.
Es ist nicht akzeptabel, dass bei einer massiven Kapitalerhöhung in Höhe von 1:5 praktisch nur 3 Aktionäre aus dem Umfeld der Vicus Group an der KE teilhaben können, was für alle anderen Aktionäre praktisch zur Enteignung führt.
Herr Michael Klemmer ist Mitglied des amtierenden Aufsichtsrates und gleichzeitig Eigentümer der Vicus Group. 

Unter Top 3 der Tagesordnung empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den amtierenden Aufsichtsrat zu entlasten.

Ich stelle hierzu folgenden Gegenantrag: der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.

 

Begründung: der mit dem Vorstand ausgehandelte Dienstvertrag sieht laut Geschäftsbericht eine maximale Vergütung des Vorstandes inclusive leistungsbezogener Vergütung in Höhe von 521 T€ vor. 

Bezogen auf den im GB 2018 ausgewiesenen Gesamtumsatz in Höhe von 5,175 Mio Euro würde die Vergütung 10 Prozent des Umsatzes betragen.

 

Unter Top 6 der Tagesordnung schlägt der Aufsichtsrat die Herren Maurer und Wiesner als neue Aufsichtsräte als Ergänzung zu dem verbliebenen Aufsichtsrat Michael Klemmer vor.

Ich stelle hierzu folgenden Gegenantrag: der Aufsichtsrat schlägt andere qualifizierte Kanditen für den Aufsichtsrat vor.

 

Begründung: die Herren Maurer und Wiesner sind aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zur Vicus Group und damit zu Michael Klemmer nicht wählbar.

Als direkter weisungsgebundener Angestellter der Vicus Group ( Hr. Maurer ) und als Honorar empfangender Steuerberater der Vicus Group  ( Hr. Wiesner ) besteht ein direktes Abhängigkeitsverhältnis zu Michael Klemmer.

Eine unabhängige Arbeit als Aufsichtsrat ist zumindest stark zu bezweifeln.

 

Mit freundlichen Grüßen”

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